Nach Angaben des Branchendienstes IMS lag der Marktanteil von Fresenius Kabi bei Propofol und dem Markenprodukt Diprivan in den USA im Dezember 2014 bei 75 % (November: 73 %). Seit März 2014 schließen die IMS-Daten Direktverkäufe des Wettbewerbs an Krankenhäuser ein. Da Fresenius Kabi keine Angaben zu Direktverkäufen veröffentlicht, geben die Daten von IMS den Marktanteil des Unternehmens nicht vollständig wieder.
Zudem konnten die vom Verschuldungsgrad abhängigen Kreditmargen um rund 50 Basispunkte gesenkt werden. Die Transaktion war deutlich überzeichnet. Mehr als 50 Finanzinstitute haben an der Syndizierung teilgenommen.
Die Lungenklinik Diekholzen mit 66 Betten wird an die nahe HELIOS Klinik Hildesheim angegliedert, die 540 Betten zählt. Das Closing der Transaktion wird für 1. April 2015 erwartet.
Mit Argatroban als 250mg/2,5ml-Ampulle erweitert Fresenius Kabi sein Portfolio an intravenös zu verabreichenden Gerinnungshemmern auf dem US-Markt.
Fresenius Kabi darf weiter Kochsalzlösungen und Spurenelemente in die USA importieren. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat entsprechende Ausnahmegenehmigungen bis 31. Mai bzw. 30. Juni 2015 verlängert. Die Import-Genehmigung für Glycophos ist hingegen zum 31. Dezember 2014 ausgelaufen. Insgesamt erwartet Fresenius Kabi für 2015 daher geringere Umsätze mit Produkten, die unter Ausnahme-genehmigung importiert werden. Markteinführungen von I.V.-Generika werden vornehmlich für das 2. Halbjahr 2015 erwartet.
Mit Moxifloxacin im Freeflex®-Beutel erweitert Fresenius Kabi das Angebot intravenös zu verabreichender Antiinfektiva in den USA.
Mit Cisatracurium Besylate erweitert Fresenius Kabi das Angebot intravenös zu verabreichender Anästhetika in den USA. Der neuromuskuläre Blocker ist in drei verschiedenen Packungsgrößen erhältlich.
Mit Glugacon in der 1mg-Ampulle erweitert Fresenius Kabi sein Portfolio an intravenös zu verabreichenden Generika für die Intensivmedizin auf dem US-Markt.
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.
Fresenius hat eine vorrangige, unbesicherte Anleihe im Volumen von 300 Mio US$ mit einer Laufzeit von 7 Jahren erfolgreich platziert.
Der Coupon der Anleihe beträgt 4,50 %. Die Anleihe wurde zum Nennwert ausgegeben.
Die Transaktion wurde vom Markt ausgezeichnet aufgenommen und war deutlich überzeichnet.
Die Anleihe wurde im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern angeboten. Emittentin ist die Fresenius US Finance II, Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fresenius SE & Co. KGaA.
Fresenius hat die Zulassung der Anleihe zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Börse beantragt.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen Prospekt dar. Es findet kein öffentliches Angebot der hierin erwähnten Wertpapiere statt.
Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitig¬keiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
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Fresenius beabsichtigt, eine vorrangige, unbesicherte Anleihe im Volumen von 300 Mio US$ mit einer Laufzeit von 7 Jahren zu begeben.
Mit der Emission sollen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten refinanziert und das Fälligkeitsprofil erweitert werden.
Die Anleihe wird im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern angeboten. Emittentin wird die Fresenius US Finance II, Inc. sein, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fresenius SE & Co. KGaA.
Fresenius hat die Zulassung der Anleihe zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Börse beantragt.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
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Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.
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