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Menschenrechte sind universell. Als global tätiger Gesundheitskonzern betrachten wir die Einhaltung der Menschenrechte als integralen Bestandteil unserer Verantwortung. Die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten und das Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu den zentralen Handlungsfeldern unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Verantwortung entlang unserer Wertschöpfungskette übernehmen

Menschen stehen bei uns im Fokus. Wir leisten einen wesentlichen Beitrag, um Menschen weltweit Zugang zu Gesundheitsversorgung zu ermöglichen sowie dafür notwendige Medizintechnik und Arzneimittel herzustellen. Das ist nur durch das Engagement von mehr als 175.000 Menschen möglich, die Fresenius zu einem globalen Gesundheitskonzern machen. Gleichzeitig sind wir in unserer Wertschöpfungskette auf Tausende Menschen weltweit angewiesen, die für unsere Lieferanten und Geschäftspartner tätig sind. Deshalb setzen wir uns für die Achtung der Menschenrechte in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie unserer Wertschöpfungskette ein.

Die auf diesem Bild gezeigten Personen und Geschichten sind rein fiktiv. Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

A picture of Anjiing and Lisa, two workers in our value chain

Anjing und Lisa arbeiten an Vorprodukten. Diese beziehen wir von unseren Lieferanten. In unseren eigenen Fertigungsstätten verarbeiten wir sie dann weiter, bspw. zu Medizintechnik, die in Krankenhäusern bei der Behandlung von Menschen hilft. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie unsere menschenrechtlichen Grundsätze achten – auch in ihrer Wertschöpfungskette. Die Grundlage dafür bilden unsere Menschenrechtserklärung und unsere Verhaltenskodizes für Geschäftspartner. Denn auch bei der Arbeit von Menschen wie Anjing und Lisa, die tief in unserer Wertschöpfungskette tätig sind, können Risiken entstehen oder sogar Menschenrechte verletzt werden. Im Rahmen unseres Einflussvermögens setzen wir uns für entsprechende vorbeugende oder Abhilfe schaffende Maßnahmen ein.

A picture of Dunya togehter with her two kids

Dunya wohnt mit ihren Kindern neben einer unserer Produktionsstätten. Auch wenn sie nicht an Vorprodukten arbeitet oder bei Fresenius tätig ist, sind ihre Menschenrechte zu achten. So ist Fresenius zum Beispiel dafür verantwortlich, Wasser- und Luftverschmutzung oder unverhältnismäßige Lärmbelästigung zu vermeiden. Um so das Wohlergehen von Menschen wie Dunya und ihren Kindern zu unterstützen.

A picture of Alejandro, an employee of a business partner

Alejandro arbeitet für ein Logistikunternehmen, das Fresenius beim Transport von Arzneimitteln und Medizintechnik unterstützt. Als direkter Vertragspartner ist das Unternehmen ein wichtiger Teil unserer Wertschöpfungskette. Risikobasiert analysieren wir mögliche Risiken für Menschen wie Alejandro. Wir leiten zusätzliche Präventionsmaßnahmen ein, wenn es geboten ist.

A picture of Chi, Benjamín, Shiva & Carmen, our employees

Chi, Benjamín, Shiva und Carmen arbeiten für Fresenius. Trotz unterschiedlicher Berufe und Aufgabenbereiche haben sie eines gemeinsam: Fresenius ist als Arbeitgeber für die Achtung ihrer Menschenrechte im betrieblichen Kontext verantwortlich. Dazu gehört beispielsweise die Arbeitssicherheit durch angemessene Schutzausrüstung im Umgang mit Patientinnen und Patienten. Oder auch, dass Menschen wie Chi, Benjamín, Shiva und Carmen im Umgang mit Betriebsmitteln geschult werden oder mindestens die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten einhalten.

A picture of Najuk and Valentina, patients in our value chain

Wie für Millionen andere geben wir täglich unser Bestes für die Gesundheit von Najuk und Valentina. Ob im Krankenhaus, zu Hause oder ambulant – sie sind Teil unserer Wertschöpfungskette. Während Najuk im Krankenhaus behandelt wird, erhält Valentina zu Hause unsere Medikamente. Das Wohl von Najuk, Valentina und all unseren Patientinnen und Patienten steht im Mittelpunkt unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Die fünf Bausteine unseres Menschenrechtsprogramms

Unser Menschenrechtsprogramm – für unsere eigenen Geschäftsabläufe und für unsere Wertschöpfungskette – stützt sich auf fünf Bausteine*:

*Bitte beachten Sie, dass weiterführende Erläuterungen zu den Säulen unseres Menschenrechtsprogramms zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Menschenrechtserklärung

Fresenius bekennt sich dazu, Menschenrechte zu achten. Dieses Bekenntnis unterstreichen wir mit einer vom Konzernvorstand verabschiedeten Menschenrechtserklärung (Human Rights Statement). Unserer Selbstverpflichtung liegen die folgenden Grundprinzipien zugrunde, die für unseren eigenen Geschäftsbereich sowie für unsere Wertschöpfungskette gelten:

Wir möchten ein respektvolles Arbeitsumfeld mit sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen schaffen. Die von uns gezahlten Löhne und Gehälter sollen den lokalen Branchenkonditionen bzw. Mindestlöhnen entsprechen oder diese übersteigen. Bei der Festlegung berücksichtigen wir die jeweiligen Marktbedingungen.1 Wir halten uns an die entsprechenden Gesetze und Vorschriften am jeweiligen Arbeitsort und orientieren uns an den internationalen Arbeitsnormen. Wir streben danach, Löhne und Gehälter zu zahlen, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind grundlegende Aspekte unserer Geschäftstätigkeit. Wir streben danach, Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen, einzudämmen und zu vermeiden und so ein Arbeitsumfeld zu fördern, das zum Wohlergehen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiträgt.2

Zahlung eines fairen Lohns, der mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht; orientiert an den Übereinkommen 26 und 131 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Achtung der Verpflichtungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nach den entsprechenden lokalen Gesetzen, um die Gefahr von Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu verhindern; orientiert an den ILO-Übereinkommen 1, 155 und 164.

Wir respektieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Dazu gehört auch das Recht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, frei zu entscheiden, ob sie eine Arbeitnehmervertretung oder eine Gewerkschaft gründen und/oder sich von einer solchen vertreten lassen wollen oder nicht, in Übereinstimmung mit dem Gesetz am jeweiligen Arbeitsort.3

3 Orientiert an den ILO-Übereinkommen 87, 98, 135 und 154.

Niemand sollte Kinderarbeit, Zwangsarbeit, jeglicher Form moderner Sklaverei oder sklavereiähnlichen Praktiken ausgesetzt sein. Wir verurteilen Kinderarbeit und untersagen diese strikt. Wir respektieren und halten uns an das jeweils geltende Mindestalter für Beschäftigungen.4 Wir dulden keinerlei Gewaltanwendung, Gewaltandrohung oder andere Formen der Nötigung. Die Nutzung, Unterstützung oder Billigung von ausbeuterischer Arbeit oder Zwangsarbeit sowie jeglicher Form moderner Sklaverei wird von uns strikt untersagt. Alle Arbeitsverhältnisse müssen auf Freiwilligkeit beruhen und können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist im Einklang mit den geltenden Gesetzen gekündigt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für ihre Arbeit oder Dienstleistung angemessen entschädigt werden. Löhne und Gehälter müssen fair und konform mit den gesetzlichen Bestimmungen am Arbeitsort sein. Sie dürfen nicht unrechtmäßig vorenthalten werden.5

4 Orientiert an den ILO-Bestimmungen über das Verbot von Kinderarbeit unter dem Mindestalter gemäß ILO-Übereinkommen 138, über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemäß ILO-Übereinkommen 182 sowie an dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

5 Achtung des Verbots von Zwangsarbeit, mit Ausnahme von Arbeiten und Dienstleistungen nach den ILO-Konventionen 29 und 105 oder nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966.

Wir dulden keine Form der Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Eigenschaften oder anderen Kriterien, die durch gesetzliche Bestimmungen am Arbeitsort geschützt sind. Dazu gehören nationale oder ethnische Abstammung, Hautfarbe, soziale Herkunft, Gesundheitszustand, Staatsbürgerschaft, Behindertenstatus, sexuelle Orientierung, Alter, Geschlecht oder Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, Familienstand, Schwangerschaft, politische Meinung oder Religion. Welche Aspekte gesetzlich geschützt sind, kann je nach Arbeitsort variieren. Wir sind aber grundsätzlich der Ansicht, dass alle Menschen fair und gleich zu behandeln sind.6

6 Orientiert an den ILO-Übereinkommen 111 und 159.

Wir bekennen uns zu unserer gemeinschaftlichen Verantwortung, die Natur als Lebensgrundlage zu schützen, Ressourcen effizient einzusetzen und unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Denn alle Menschen und Gemeinschaften haben das Recht, in einer sauberen, sicheren und gesunden Umwelt zu leben. In all unseren Geschäftsabläufen wollen wir die Rechte und Gewohnheiten der lokalen Gemeinschaften respektieren. Wir streben danach, ihre Existenzgrundlage nicht durch Bodenschäden, Wasser- und Luftverschmutzung, schädliche oder unverhältnismäßige Lärmbelästigung und übermäßigen Wasserverbrauch zu gefährden, die sich negativ auf das menschliche Wohlergehen auswirken. Diese Aspekte sind uns wichtig, da wir uns der inhärenten Verbindung zwischen dem Umweltschutz und dem Recht auf Leben bewusst sind.

Wir wollen uns nicht an unrechtmäßigen Vertreibungen oder der Aneignung von Land, Wäldern oder Gewässern beteiligen, die Lebensgrundlage für Menschen sind. Wir erkennen an, dass keiner Person oder Gemeinschaft ohne eine angemessene juristische Begründung oder ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren ihr Eigentum, Land oder ihr Zugang zu Land und Wasser entzogen werden darf.

Wir tolerieren keinerlei übermäßige Gewaltanwendung, erniedrigende Behandlung und auch keine Form der Schädigung des körperlichen Wohlergehens. Sicherheitspersonal darf nur präventiv und respektvoll tätig werden und muss sich bemühen, Sicherheitsfragen gewaltfrei zu lösen.

Die hohen Standards, die wir uns selbst setzen, erwarten wir auch von Dritten, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir fordern daher auch von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, dass sie die Menschenrechte im Einklang mit den Grundsätzen achten, die in dieser Erklärung und in den Verhaltenskodizes des Fresenius-Konzerns niedergelegt sind. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung geeigneter Verfahren, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen – auch in ihren eigenen Wertschöpfungsketten. Zudem dürfen sie in keiner Weise einen Verstoß gegen diese Grundsätze auslösen, sich daran mitschuldig machen oder anders daran beteiligt sein. Von unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie auf Anfrage nachweisen können, wie sie die in dieser Erklärung festgelegten Menschenrechtsprinzipien einhalten.

Unsere in dieser Erklärung dargelegten Bestrebungen orientieren sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie an den einschlägigen, international anerkannten Menschenrechtsstandards und -rahmenwerken, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, wie sie auf unsere Menschenrechtserklärung anzuwenden sind. Wir streben danach, geltende nationale Gesetze, wie beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), einzuhalten.

In Fällen, in denen die internationalen Menschenrechte durch lokale Gesetze eingeschränkt werden, streben wir danach, die Prinzipien der internationalen Standards zu fördern, ohne gegen die lokalen Gesetze zu verstoßen.

 
„Wie wir unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte mit Leben füllen, ist ein großartiger Teamerfolg von Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichsten Abteilungen auf der ganzen Welt.“


− Lasse Kowalewski, Head of Group Human Rights Office

Was sind Menschenrechte?

Kontakt

Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Str. 1
61352 Bad Homburg
Deutschland

humanrights@fresenius.com

Hinweisgebersystem

Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen oder andersartigen Compliance-Verstößen können Sie rund um die Uhr namentlich oder anonym über unser Hinweisgebersystem* melden: 

Telefonnummer: +49 (0) 800 181 1338*
https://freseniusgroup.ethicspoint.com

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