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Fresenius hat die im Februar 2025 angekündigte Veräußerung des internationalen Projektgeschäfts der Vamed an die Worldwide Hospitals Group (WWH) abgeschlossen.      

Mit dem Verkauf als Teil des strukturierten Ausstiegs aus seiner Investment Company Vamed, kann sich Fresenius noch stärker auf die Weiterentwicklung der Kerngeschäfte Fresenius Kabi und Fresenius Helios im Rahmen von #FutureFresenius konzentrieren und seine Managementkapazitäten darauf fokussieren.  

Fresenius hat die im Februar 2025 angekündigte Veräußerung des internationalen Projektgeschäfts der Vamed an die Worldwide Hospitals Group (WWH) abgeschlossen.

Mit dem Verkauf als Teil des strukturierten Ausstiegs aus seiner Investment Company Vamed, kann sich Fresenius noch stärker auf die Weiterentwicklung der Kerngeschäfte Fresenius Kabi und Fresenius Helios im Rahmen von #FutureFresenius konzentrieren und seine Managementkapazitäten darauf fokussieren.  

Fresenius hat heute den Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht. Wie bereits im Februar kommuniziert, ist der Gesundheitskonzern im vergangenen Jahr profitabel gewachsen und hat durch eine konstant gute Geschäftsentwicklung den zweimal angehobenen Ausblick erreicht. So stieg der Konzernumsatz vor Sondereinflüssen bei einem organischen Wachstum von 8 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro. 2024 konnte Fresenius außerdem die Nettoverschuldung um 2 Milliarden Euro verringern.

 

„Unser Programm #FutureFresenius, mit dem wir Ende 2022 gestartet sind, zahlt sich aus. Das „neue“ Fresenius ist deutlich fokussierter. Wir konzentrieren uns auf Fresenius Kabi und Fresenius Helios. Diese wachsen profitabel und aus eigener Kraft“, so Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius. „Wachstum, höhere Margen, mehr Barmittel, niedrigere Schulden – all das hat Wert geschaffen: Von Anfang Oktober 2022, als wir den ReSet vorbereiteten, bis zum 28. Februar 2025 betrug der Kursanstieg 76 Prozent.“

 

Der Geschäftsbericht enthält erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dieser ersetzt den nichtfinanziellen Bericht bisheriger Geschäftsberichte und erweitert und ergänzt Berichtsthemen und -tiefen. Darüber hinaus wird der ESRS-Bericht ebenso wie der finanzielle Bericht extern geprüft.

 

Der Geschäftsbericht 2024 ist in deutscher und englischer Sprache als PDF-Datei und als Online-Version verfügbar.

 

Weitere Veröffentlichungs- und Veranstaltungstermine für 2025:

 

·       24.4.2025:    Veröffentlichung Sustainability Highlights Magazine

·       7.5.2025:     Veröffentlichung der Geschäftszahlen Q1 2025

·       23.5.2025:    Hauptversammlung

·       6.8.2025:     Veröffentlichung der Geschäftszahlen Q2 2025

·       5.11.2025:    Veröffentlichung der Geschäftszahlen Q3 2025

 

Fresenius hat heute den Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht. Wie bereits im Februar kommuniziert, ist der Gesundheitskonzern im vergangenen Jahr profitabel gewachsen und hat durch eine konstant gute Geschäftsentwicklung den zweimal angehobenen Ausblick erreicht. So stieg der Konzernumsatz vor Sondereinflüssen bei einem organischen Wachstum von 8 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro. 2024 konnte Fresenius außerdem die Nettoverschuldung um 2 Milliarden Euro verringern.

 

„Unser Programm #FutureFresenius, mit dem wir Ende 2022 gestartet sind, zahlt sich aus. Das „neue“ Fresenius ist deutlich fokussierter. Wir konzentrieren uns auf Fresenius Kabi und Fresenius Helios. Diese wachsen profitabel und aus eigener Kraft“, so Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius. „Wachstum, höhere Margen, mehr Barmittel, niedrigere Schulden – all das hat Wert geschaffen: Von Anfang Oktober 2022, als wir den ReSet vorbereiteten, bis zum 28. Februar 2025 betrug der Kursanstieg 76 Prozent.“

 

Der Geschäftsbericht enthält erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dieser ersetzt den nichtfinanziellen Bericht bisheriger Geschäftsberichte und erweitert und ergänzt Berichtsthemen und -tiefen. Darüber hinaus wird der ESRS-Bericht ebenso wie der finanzielle Bericht extern geprüft.

 

Der Geschäftsbericht 2024 ist in deutscher und englischer Sprache als PDF-Datei und als Online-Version verfügbar.

 

Weitere Veröffentlichungs- und Veranstaltungstermine für 2025:

 

·       24.4.2025:    Veröffentlichung Sustainability Highlights Magazine

·       7.5.2025:     Veröffentlichung der Geschäftszahlen Q1 2025

·       23.5.2025:    Hauptversammlung

·       6.8.2025:     Veröffentlichung der Geschäftszahlen Q2 2025

·       5.11.2025:    Veröffentlichung der Geschäftszahlen Q3 2025

Der Gesundheitskonzern Fresenius erweitert kontinuierlich sein Angebot an innovativen Produkten. Vor diesem Hintergrund entsteht am Fresenius-Campus in Bad Homburg ein neues Labor- und Bürogebäude mit Technikum, das sogenannte „KabiLab D20“, in der Daimlerstraße 20. Auf rund 5.000 m² Gesamtfläche werden Labore, 90 Desk-Sharing-Arbeitsplätze, Besprechungsräume sowie Lagerräume geschaffen. Der Einzug ist für Mitte 2026 geplant. 

Nach der Fertigstellung werden rund 70 Beschäftigte des Fresenius Kabi Geschäftsbereichs Nutrition, die derzeit noch verteilt in Bad Homburg und Friedberg arbeiten, in das neue Gebäude einziehen. Die Teams arbeiten u.a. an der Weiterentwicklung des Fresubin-Produktportfolios im Bereich enterale Ernährung sowie an einem speziellen Gerät für die Herstellung von patientenspezifischer parenteraler Ernährung. Enterale Ernährung wie Fresubin wird von Patientinnen und Patienten benötigt, die nicht in der Lage sind, ihren Nährstoffbedarf über die normale Ernährung zu decken. Parenterale Ernährung bedeutet künstliche Ernährung, die nicht über den Magen-Darm-Trakt, sondern intravenös verabreicht wird. Fresenius ist in diesem Bereich der weltweit führende Anbieter. Durch den Anstieg von Stoffwechselstörungen sowie chronischen Krankheiten wie Diabetes wird der weltweite Bedarf nach spezieller klinischer Ernährung in den kommenden Jahren deutlich steigen.

Beim Bau des KabiLabs wird auf Nachhaltigkeit gesetzt: Teile der vorhandenen Bausubstanz und technischen Infrastruktur werden genutzt, wodurch die CO2-Emissionen gegenüber einem Neubau deutlich reduziert werden. Photovoltaikanlagen liefern künftig grünen Strom, eine effiziente Wärmepumpe wird zur Beheizung der Räume genutzt und Regenwasser gespeichert, um die neu entstehenden Grünanlagen zu bewässern.

Aktuell beschäftigt Fresenius in Bad Homburg rund 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie rund 300 weitere im benachbarten Oberursel, die bis Mitte des Jahres ebenso an den Campus nach Bad Homburg ziehen werden.
 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Die auf den folgenden Seiten dieser Website enthaltenen Informationen und Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren noch eine Anlageberatung oder -dienstleistung dar und sollen nicht als Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung dienen. Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") nur nach vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung bzw. im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und wenn sie angeboten werden, werden sie nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (Qualified Institutional Buyers) (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) in Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind. 

DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN UND DOKUMENTE SIND NICHT FÜR (I) PERSONEN MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER (II) PERSONEN IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIE ÜBERMITTLUNG ODER DER EMPFANG SOLCHER INFORMATIONEN DERART EINGESCHRÄNKT IST, DASS DIESE PERSONEN SIE NICHT ERHALTEN DÜRFEN, BESTIMMT UND DÜRFEN VON DIESEN NICHT VERWENDET WERDEN. SOLCHEN PERSONEN ODER PERSONEN, DIE IM NAMEN SOLCHER PERSONEN HANDELN, IST DER BESUCH DER FOLGENDEN SEITEN DER WEBSITE NICHT GESTATTET. 

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(i) Sie nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder Südafrika wohnhaft oder ansässig sind, 

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DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE BESTIMMT. 

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR. 

  • Entscheidender Schritt bei der Umsetzung von #FutureFresenius: weiterer strategischer Meilenstein erreicht auf dem Weg zu einem fokussierten und stärkeren Unternehmen
  • Strategische Flexibilität erhöht und Finanzprofil verbessert durch gestärkte Bilanz und weitere Reduzierung des Verschuldungsgrads 
  • Unterstreicht klares Bekenntnis zur langfristigen Wertschaffung und bildet die Basis für die weitere Stärkung der Wachstumsplattformen im Rahmen der REJUVENATE-Phase 
  • Transaktion nutzt jüngste Kurssteigerungen und ermöglicht gleichzeitig am weiteren Erfolg zu partizipieren: 
    • Fresenius beabsichtigt, 25 % plus eine Aktie an Fresenius Medical Care zu halten und unterstreicht damit sein weiteres Engagement 
    • Mittel in Höhe von rund EUR 1,1 Mrd. werden entsprechend der definierten Prioritäten bei der Kapitalallokation verwendet  
  • Fresenius ist damit ausgezeichnet positioniert, um neue Chancen zu ergreifen und ehrgeizige Pläne voranzutreiben, die langfristig profitables Wachstum und Shareholder Value ermöglichen 

Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) gibt die erfolgreiche Veräußerung von 10,6 Mio. bestehenden Aktien der Fresenius Medical Care AG („FME“) entsprechend ungefähr 3,6 % des Grundkapitals der FME im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu einem Platzierungspreis von EUR 44,50 je Aktie (das „Aktienangebot“) bekannt. Fresenius gibt ferner die erfolgreiche Platzierung von vorrangigen unbesicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2028 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. bekannt, die in FME-Aktien umtauschbar sind (die „Anleihen“), wobei ungefähr 10,4 Mio. Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,5 % des Grundkapitals der FME entspricht (das „Angebot von Umtauschanleihen“ und zusammen mit dem Aktienangebot das „Kombinierte Angebot“). Insgesamt erhält Fresenius aus dem Kombinierten Angebot einen Bruttoemissionserlös von rund EUR 1,1 Mrd. 

Die Anleihen haben eine Laufzeit von 3 Jahren, werden zu einem Preis von 101,50% ihres Nennbetrags ausgegeben und werden nicht verzinst, was zu einer Rendite von (0,50) % pro Jahr führt. Der Umtauschpreis wurde auf EUR 57,85 festgelegt, was einer Umtauschprämie von 30% über dem Platzierungspreis je Aktie des Aktienangebots entspricht und damit die Zuversicht von Fresenius in FME zum Ausdruck bringt. 

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius: „Der Verkauf der Anteile an Fresenius Medical Care ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu #FutureFresenius. Damit erhöhen wir unsere strategische Flexibilität zur weiteren Stärkung unserer Wachstumsplattformen und schaffen die Basis für langfristiges profitables Wachstum, während wir uns auf die nächste Phase vorbereiten: REJUVENATE. Durch die erzielten Kursgewinne und die kombinierte Transaktionsstruktur konnten wir gleichzeitig Wert schaffen und werden weiterhin am künftigen Erfolg der Fresenius Medical Care teilhaben. Damit haben wir einen weiteren strategisch relevanten Meilenstein auf dem Weg zu einem fokussierteren und stärkeren Fresenius erreicht. Wir sind nun gut aufgestellt, um neue Chancen zu ergreifen und unsere ambitionierten Pläne umzusetzen, um langfristiges, nachhaltiges Wachstum und Shareholder Value zu erzielen.“ 

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten der Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes. 

Sara Hennicken, Finanzvorständin von Fresenius, ergänzt: „Durch die Transaktion haben wir unsere Bilanz im Einklang mit unseren Prioritäten bei der Kapitalallokation und unserer Finanzierungsstrategie gestärkt. Wir nutzen die jüngsten Kursgewinne der Fresenius Medical Care und können gleichzeitig an der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens partizipieren. Die Umtauschanleihe mit einem Aufschlag von 30 % bietet die Möglichkeit, zukünftige Wertsteigerungen zu nutzen und gleichzeitig eine kosteneffiziente Finanzierung mit einem Null-Prozent-Kupon zu erzielen. Die überzeichnete Platzierung unterstreicht die starke Nachfrage und das Vertrauen in die operativen Verbesserungen und das Potenzial von Fresenius Medical Care. Ich bin stolz auf unser Team, das diese Transaktion erfolgreich umgesetzt hat.“ 

Ungeachtet dieser Veräußerung bleibt Fresenius der mit Abstand größte Aktionär von FME und wird nach vollständigem Umtausch der Anleihen einen Anteil von mindestens 25 % plus eine Aktie an FME halten. Fresenius wird die Flexibilität haben, den Umtausch der Umtauschanleihen in bar auszugleichen, die entsprechenden zugrunde liegenden Aktien zu liefern oder eine Kombination davon vorzusehen. Fresenius, die vor dem Kombinierten Angebot rund 32,2 % an FME hielt, hat einer Lock-up-Verpflichtung von 180 Tagen zugestimmt, vorbehaltlich bestimmter marktüblicher Ausnahmen. Die Abwicklung des Aktienangebots wird voraussichtlich am 6. März 2025 erfolgen. Das Angebot der Umtauschanleihe wird voraussichtlich am 11. März 2025 abgeschlossen. 

Fresenius wurde von den Joint Bookrunnern (wie unten definiert) darüber informiert, dass die Joint Bookrunner eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien im Namen bestimmter Käufer der Anleihen organisiert haben, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Bookrunnern vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Anleihe ausgesetzt sind (die „Delta-Platzierung“). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien entsprach dem Preis pro Aktie, der im Rahmen des Aktienangebots verkauft wurde. Das Unternehmen wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus bestehenden Aktien erhalten, die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauft werden. Käufer von Anleihen, in deren Namen die Delta-Platzierung, falls vorhanden, organisiert wird, tragen alle damit verbundenen Kosten und alle üblichen Provisionen. 

Das Kombinierte Angebot und die Delta-Platzierung richteten sich ausschließlich an institutionelle Investoren. Die Anleihen wurden institutionellen Anlegern in Übereinstimmung mit Regulation S („Regulation S“) des U.S. Securities Act von 1933 (der „Securities Act“) außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft. Das Aktienangebot und die Delta-Platzierung wurde institutionellen Anlegern in Übereinstimmung mit Regulation S des Securities Act außerhalb der Vereinigten Staaten und innerhalb der Vereinigten Staaten an qualifizierte institutionelle Käufer (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, durchgeführt. 

BofA Securities Europe SA und Goldman Sachs Bank Europe SE agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, BNP Paribas und Deutsche Bank Aktiengesellschaft agierten als weitere Joint Bookrunner für das Kombinierte Angebot und Banco Santander, S.A. agierte als Co-Lead Manager. 

Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen. 

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in „Offshore-Transaktionen“ gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an „qualifizierte institutionelle Käufer“ (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind. 

Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) (jeweils ein „Mitgliedstaat“) und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind („qualifizierte Anleger“), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist. 

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die „Order“) fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als „relevante Personen“ bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen. 

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden. 

Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe „glaubt“, „schätzt“, „plant“, „projiziert“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird" oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. 

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen sowie die Joint Bookrunner, der Co-Lead Manager und ihre jeweils verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. 

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung („MiFID II“); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die „UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, „Vertreiber“), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.  

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein „Kleinanleger“ (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“) ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, „FSMA“) und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.  

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung“) bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die „UK PRIIPS-Verordnung“), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist. 

Die Joint Bookrunner und der Co-Lead Manager handeln im Zusammenhang mit dem Kombinierten Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Kombinierte Angebot und sind gegenüber niemandem außer dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, und auch nicht für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Kombinierte Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird. 

Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung. 

Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern. 

* * * 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. 

Fresenius SE & Co. KGaA 
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852 
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch 

 

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE 
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673 
Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Robert Möller, Dr. Michael Moser 
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch 

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  • Strategische Flexibilität erhöht und Finanzprofil verbessert durch gestärkte Bilanz und weitere Reduzierung des Verschuldungsgrads
  • Unterstreicht klares Bekenntnis zur langfristigen Wertschaffung und bildet die Basis für die weitere Stärkung der Wachstumsplattformen im Rahmen der REJUVENATE-Phase 
  • Transaktion nutzt jüngste Kurssteigerungen und ermöglicht gleichzeitig am weiteren Erfolg zu partizipieren:
    • Fresenius beabsichtigt weiterhin 25% plus eine Aktie an Fresenius Medical Care zu halten und unterstreicht damit sein weiteres Engagement
    • Mittel in Höhe von rund EUR 1,1 Mrd. werden entsprechend der definierten Prioritäten bei der Kapitalallokation verwendet 
  • Fresenius ist damit ausgezeichnet positioniert, um neue Chancen zu ergreifen und ehrgeizige Pläne voranzutreiben, die langfristig profitables Wachstum und Shareholder Value ermöglichen
     

 

Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) gibt die erfolgreiche Veräußerung von 10,6 Mio. bestehenden Aktien der Fresenius Medical Care AG ("FME") entsprechend ungefähr 3,6% des Grundkapitals der FME im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu einem Platzierungspreis von EUR 44,50 je Aktie (das "Aktienangebot") bekannt. Fresenius gibt ferner die erfolgreiche Platzierung von vorrangigen unbesicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2028 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. bekannt, die in FME-Aktien umtauschbar sind (die "Anleihen"), wobei ungefähr 10,4 Mio. Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,5% des Grundkapitals der FME entspricht (das "Angebot von Umtauschanleihen" und zusammen mit dem Aktienangebot das "Kombinierte Angebot"). Insgesamt erhält Fresenius aus dem Kombinierten Angebot einen Bruttoemissionserlös von rund EUR 1,1 Mrd.

Die Anleihen haben eine Laufzeit von 3 Jahren, werden zu einem Preis von 101,50% ihres Nennbetrags ausgegeben und werden nicht verzinst, was zu einer Rendite von (0,50)% pro Jahr führt. Der Umtauschpreis wurde auf EUR 57,85 festgelegt, was einer Umtauschprämie von 30% über dem Platzierungspreis je Aktie des Aktienangebots entspricht und damit die Zuversicht von Fresenius in FME zum Ausdruck bringt.

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius: "Der Verkauf der Anteile an Fresenius Medical Care ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu #FutureFresenius. Damit erhöhen wir unsere strategische Flexibilität zur weiteren Stärkung unserer Wachstumsplattformen und schaffen die Basis für langfristiges profitables Wachstum, während wir uns auf die nächste Phase vorbereiten: REJUVENATE. Durch die erzielten Kursgewinne und die kombinierte Transaktionsstruktur konnten wir gleichzeitig Wert schaffen und werden weiterhin am künftigen Erfolg der Fresenius Medical Care teilhaben. Damit haben wir einen weiteren strategisch relevanten Meilenstein auf dem Weg zu einem fokussierteren und stärkeren Fresenius erreicht. Wir sind nun gut aufgestellt, um neue Chancen zu ergreifen und unsere ambitionierten Pläne umzusetzen, um langfristiges, nachhaltiges Wachstum und Shareholder Value zu erzielen."

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten der Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.

Sara Hennicken, CFO von Fresenius ergänzt: "Durch die Transaktion haben wir unsere Bilanz im Einklang mit unseren Prioritäten bei der Kapitalallokation und unserer Finanzierungsstrategie gestärkt. Wir nutzen die jüngsten Kursgewinne der Fresenius Medical Care und können gleichzeitig an der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens partizipieren. Die Umtauschanleihe mit einem Aufschlag von 30% bietet die Möglichkeit, zukünftige Wertsteigerungen zu nutzen und gleichzeitig eine kosteneffiziente Finanzierung mit einem Null-Prozent-Kupon zu erzielen. Die überzeichnete Platzierung unterstreicht die starke Nachfrage und das Vertrauen in die operativen Verbesserungen und das Potenzial von Fresenius Medical Care. Ich bin stolz auf unser Team, das diese Transaktion erfolgreich umgesetzt hat."

Ungeachtet dieser Veräußerung bleibt Fresenius der mit Abstand größte Aktionär von FME und wird nach vollständigem Umtausch der Anleihen einen Anteil von mindestens 25 % plus eine Aktie an FME halten. Fresenius wird die Flexibilität haben, den Umtausch der Umtauschanleihen in bar auszugleichen, die entsprechenden zugrunde liegenden Aktien zu liefern oder eine Kombination davon vorzusehen. Fresenius, die vor dem Kombinierten Angebot rund 32,2 % an FME hielt, hat einer Lock-up-Verpflichtung von 180 Tagen zugestimmt, vorbehaltlich bestimmter marktüblicher Ausnahmen. Die Abwicklung des Aktienangebots wird voraussichtlich am 6. März 2025 erfolgen. Das Angebot der Umtauschanleihe wird voraussichtlich am 11. März 2025 abgeschlossen.

Fresenius wurde von den Joint Bookrunnern (wie unten definiert) darüber informiert, dass die Joint Bookrunner eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien im Namen bestimmter Käufer der Anleihen organisiert haben, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Bookrunnern vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Anleihe ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien entsprach dem Preis pro Aktie, der im Rahmen des Aktienangebots verkauft wurde. Das Unternehmen wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus bestehenden Aktien erhalten, die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauft werden. Käufer von Anleihen, in deren Namen die Delta-Platzierung, falls vorhanden, organisiert wird, tragen alle damit verbundenen Kosten und alle üblichen Provisionen.

Das Kombinierte Angebot und die Delta-Platzierung richteten sich ausschließlich an institutionelle Investoren. Die Anleihen wurden institutionellen Anlegern in Übereinstimmung mit Regulation S ("Regulation S") des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft. Das Aktienangebot und die Delta-Platzierung wurde institutionellen Anlegern in Übereinstimmung mit Regulation S des Securities Act außerhalb der Vereinigten Staaten und innerhalb der Vereinigten Staaten an qualifizierte institutionelle Käufer (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, durchgeführt.

BofA Securities Europe SA und Goldman Sachs Bank Europe SE agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, BNP Paribas und Deutsche Bank Aktiengesellschaft agierten als weitere Joint Bookrunner für das Kombinierte Angebot und Banco Santander, S.A. agierte als Co-Lead Manager.
 

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden.

Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen sowie die Joint Bookrunner, der Co-Lead Manager und ihre jeweils verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die "UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. 

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde. 

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Joint Bookrunner und der Co-Lead Manager handeln im Zusammenhang mit dem Kombinierten Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Kombinierte Angebot und sind gegenüber niemandem außer dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, und auch nicht für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Kombinierte Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung.

Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.

Die auf den folgenden Seiten dieser Website enthaltenen Informationen und Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren noch eine Anlageberatung oder -dienstleistung dar und sollen nicht als Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung dienen. Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") nur nach vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung bzw. im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und wenn sie angeboten werden, werden sie nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (Qualified Institutional Buyers) (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) in Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind. 

DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN UND DOKUMENTE SIND NICHT FÜR (I) PERSONEN MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER (II) PERSONEN IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIE ÜBERMITTLUNG ODER DER EMPFANG SOLCHER INFORMATIONEN DERART EINGESCHRÄNKT IST, DASS DIESE PERSONEN SIE NICHT ERHALTEN DÜRFEN, BESTIMMT UND DÜRFEN VON DIESEN NICHT VERWENDET WERDEN. SOLCHEN PERSONEN ODER PERSONEN, DIE IM NAMEN SOLCHER PERSONEN HANDELN, IST DER BESUCH DER FOLGENDEN SEITEN DER WEBSITE NICHT GESTATTET. 

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DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

  • Entscheidender Schritt bei der Umsetzung von #FutureFresenius: weiterer strategischer Meilenstein erreicht auf dem Weg zu einem fokussierten und stärkeren Unternehmen
  • Strategische Flexibilität erhöht und Finanzprofil verbessert durch gestärkte Bilanz und weitere Reduzierung des Verschuldungsgrads
  • Unterstreicht klares Bekenntnis zur langfristigen Wertschaffung und bildet die Basis für die weitere Stärkung der Wachstumsplattformen im Rahmen der REJUVENATE-Phase
  • Fresenius beabsichtigt weiterhin 25% plus eine Aktie an Fresenius Medical Care zu halten und unterstreicht damit sein weiteres Engagement
  • Die Erlöse werden im Rahmen der erklärten Prioritäten der Kapitalallokation verwendet, um langfristiges Wachstum und eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erzielen

Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) hat heute ihre Absicht bekannt gegeben, die bestehende Beteiligung an der Fresenius Medical Care AG ("FME") zu reduzieren.

Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien der FME (die "Aktien"), das entspricht ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME, im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens (das "Aktienangebot") zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius, Anleihen mit Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5 Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME entspricht (die "Umtauschanleihen" und zusammen mit dem Aktienangebot das "Kombinierte Angebot"). Das endgültige Volumen der jeweiligen Instrumente wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten.

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten für die Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.

Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion mit Abstand größter Aktionär der FME und wird den Vorstand durch die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin tatkräftig unterstützen.

Die Platzierungen beginnen unmittelbar nach dieser Ankündigung und richten sich ausschließlich an institutionelle Investoren. BofA Securities Europe SA und Goldman Sachs Bank Europe SE agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, BNP Paribas und Deutsche Bank Aktiengesellschaft agieren als weitere Joint Bookrunners für das Kombinierte Angebot und Banco Santander, S.A. agiert als Co-Lead Manager. Im Rahmen der Platzierungen hat Fresenius eine Lock-up-Verpflichtung von 180 Tagen vereinbart, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Die Umtauschanleihen haben eine Laufzeit von 3 Jahren, werden mit einer Stückelung von 100.000 Euro zu einem Preis zwischen 100,75% und 102,25% ihres Nennbetrags begeben und werden voraussichtlich keine periodischen Zinszahlung haben, was zu einer Rendite zwischen 0,75% und 0,25% pro Jahr führt. Die Umtauschprämie wird bei Preisfestsetzung festgelegt und wird voraussichtlich zwischen 25% und 30% über dem Platzierungspreis pro Aktie im Rahmen des Aktienangebots und der Delta-Platzierung (wie unten definiert) liegen.

Die Gesellschaft wurde von den Joint Bookrunnern darüber informiert, dass die Joint Bookrunner eine gleichzeitige Platzierung von Aktien im Namen bestimmter Käufer der Umtauschanleihe organisieren werden, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Bookrunnern vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Umtauschanleihe ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Bookrunnern zeitgleich mit dem Aktienangebot durchgeführt wird. Fresenius wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus Aktien erhalten, die im Rahmen der Delta-Platzierung veräußert werden.

Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen. 

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind. 

Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind ("qualifizierte Anleger"), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist. 

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen. 

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden. 

Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. 

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen sowie die Joint Bookrunner, der Co-Lead Manager und ihre jeweils verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. 

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die "UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. 

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde. 

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist. 

Die Joint Bookrunner und der Co-Lead Manager handeln im Zusammenhang mit dem Kombinierten Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Kombinierte Angebot und sind gegenüber niemandem außer dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, und auch nicht für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Kombinierte Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird. 

Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung. 

Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern. 

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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. 

Fresenius SE & Co. KGaA 

Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852 
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch 

Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE 

Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673 
Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Robert Möller, Dr. Michael Moser 
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch 

Die auf den folgenden Seiten dieser Website enthaltenen Informationen und Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren noch eine Anlageberatung oder -dienstleistung dar und sollen nicht als Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung dienen. Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") nur nach vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung bzw. im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und wenn sie angeboten werden, werden sie nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (Qualified Institutional Buyers) (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) in Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

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  • Entscheidender Schritt bei der Umsetzung von #FutureFresenius: weiterer strategischer Meilenstein erreicht auf dem Weg zu einem fokussierten und stärkeren Unternehmen 
  • Strategische Flexibilität erhöht und Finanzprofil verbessert durch gestärkte Bilanz und weitere Reduzierung des Verschuldungsgrads
  • Unterstreicht klares Bekenntnis zur langfristigen Wertschaffung und bildet die Basis für die weitere Stärkung der Wachstumsplattformen im Rahmen der REJUVENATE-Phase 
  • Fresenius beabsichtigt weiterhin 25% plus eine Aktie an Fresenius Medical Care zu halten und unterstreicht damit sein weiteres Engagement
  • Die Erlöse werden im Rahmen der erklärten Prioritäten der Kapitalallokation verwendet, um langfristiges Wachstum und eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erzielen

 

Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) hat heute ihre Absicht bekannt gegeben, die bestehende Beteiligung an der Fresenius Medical Care AG ("FME") zu reduzieren.

Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien der FME (die "Aktien"), das entspricht ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME, im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens (das "Aktienangebot") zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius, Anleihen mit Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5 Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME entspricht (die "Umtauschanleihen" und zusammen mit dem Aktienangebot das "Kombinierte Angebot"). Das endgültige Volumen der jeweiligen Instrumente wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten.

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten für die Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.

Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion mit Abstand größter Aktionär der FME und wird den Vorstand durch die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin tatkräftig unterstützen.

Die Platzierungen beginnen unmittelbar nach dieser Ankündigung und richten sich ausschließlich an institutionelle Investoren. BofA Securities Europe SA und Goldman Sachs Bank Europe SE agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, BNP Paribas und Deutsche Bank Aktiengesellschaft agieren als weitere Joint Bookrunners für das Kombinierte Angebot und Banco Santander, S.A. agiert als Co-Lead Manager. Im Rahmen der Platzierungen hat Fresenius eine Lock-up-Verpflichtung von 180 Tagen vereinbart, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Die Umtauschanleihen haben eine Laufzeit von 3 Jahren, werden mit einer Stückelung von 100.000 Euro zu einem Preis zwischen 100,75% und 102,25% ihres Nennbetrags begeben und werden voraussichtlich keine periodischen Zinszahlung haben, was zu einer Rendite zwischen (0,75)% und (0,25)% pro Jahr führt. Die Umtauschprämie wird bei Preisfestsetzung festgelegt und wird voraussichtlich zwischen 25% und 30% über dem Platzierungspreis pro Aktie im Rahmen des Aktienangebots und der Delta-Platzierung (wie unten definiert) liegen.

Die Gesellschaft wurde von den Joint Bookrunnern darüber informiert, dass die Joint Bookrunner eine gleichzeitige Platzierung von Aktien im Namen bestimmter Käufer der Umtauschanleihe organisieren werden, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Bookrunnern vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Umtauschanleihe ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierug"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Bookrunnern zeitgleich mit dem Aktienangebot durchgeführt wird. Fresenius wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus Aktien erhalten, die im Rahmen der Delta-Platzierung veräußert werden.

Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.


Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind ("qualifizierte Anleger"), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist.

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden.

Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen sowie die Joint Bookrunner, der Co-Lead Manager und ihre jeweils verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die "UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. 

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde. 

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Joint Bookrunner und der Co-Lead Manager handeln im Zusammenhang mit dem Kombinierten Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Kombinierte Angebot und sind gegenüber niemandem außer dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, und auch nicht für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Kombinierte Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung.

Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.

 

Geschäftsjahr 2024: Angehobener Ausblick erreicht, konstant gute Geschäftsentwicklung mit profitablem Wachstum.

  • Konzern-Umsatz1 von 21,5 Mrd €; starkes organisches Wachstum von 8 %1,2
  • Steigerung des Konzern-EBIT1 um währungsbereinigt 10 %3 auf 2,5 Mrd €; EBIT-Marge1 von 11,6%, 40 Basispunkte über Vorjahr
  • Konzernergebnis1,4 steigt stärker als Umsatz um währungsbereinigt 13%3 auf 1.461 Mio €
  • Ergebnis je Aktie1,4 steigt auf 2,59 €
  • Konzernweite strukturelle Produktivitätsgewinne von insgesamt 474 Mio € über Plan (geplant 400 Mio €)
  • Hervorragender operativer Cashflow von 2,4 Mrd € dank klarem Fokus auf Cash-Management 
  • Reduzierung der Verschuldung weiter vorangebracht: Verschuldungsgrad verbessert auf 3,0x1,5 aufgrund hervorragender Cashflow-Entwicklung; positive Entwicklung von über 70 Basispunkten im Vergleich zu Ende 2023
  • Dividendenvorschlag von 1,00 € je Aktie
     

4. Quartal 2024: Anhaltendes Wachstum und weiterer Schuldenabbau

  • Konzern-Umsatz1 von 5,5 Mrd € bei organischem Wachstum von 7%1,2, dank nachhaltiger positiver Entwicklung bei Kabi und starker Performance bei Helios
  • Anstieg des Konzern-EBIT1 währungsbereinigt um 7 %3 auf 646 Mio € aufgrund signifikanter operativer Verbesserungen bei Kabi; Auslaufen der Energiekostenhilfen belastet Helios Deutschland; EBIT-Marge1 erreicht 11,7%
  • Ergebnis je Aktie1,4 steigt währungsbereinigt um ausgezeichnete 29 %3 auf 0,69 €; begünstigt durch hohe Steuerquote im Vorjahresquartal
  • Starker operativer Cashflow von fast 1 Mrd € im 4. Quartal
     

 1 Vor Sondereinflüssen
 2 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien.
 3 Wachstumsrate bereinigt um Hyperinflation in Argentinien
 Ohne Fresenius Medical Care
 5 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet; proforma Akquisitionen/Desinvestitionen, inklusive Leasingverbindlichkeiten; inklusive Fresenius Medical Care Dividende

 

Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius: „Dank einer großartigen Teamleistung hat Fresenius im Geschäftsjahr 2024 hervorragende Ergebnisse erzielt: Der Umsatz legte organisch im hohen einstelligen Bereich, EBIT und EPS sogar zweistellig zu. Zur starken operativen Leistung haben vor allem unsere Wachstumsvektoren Nutrition, MedTech und Biopharma sowie die anhaltend gute Entwicklung von Helios beigetragen. Gleichzeitig haben wir das Jahr mit einer deutlichen Senkung des Verschuldungsgrades beendet und den niedrigsten Stand seit sieben Jahren erreicht. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir 2025 mit der nächsten Phase von #FutureFresenius fortschreiben und unser Leistungsniveau weiter steigern. 2025 erwarten wir ein organisches Umsatzwachstum von 4% bis 6% und ein EBIT-Wachstum von 3% bis 7%. Mit unserem Fresenius Financial Framework legen wir die Messlatte noch höher: Wir setzen uns ein ambitionierteres Margenband bei Fresenius Kabi und einen niedrigeren Verschuldungskorridor für den Gesamtkonzern. Unsere gesteigerte Finanzkraft wollen wir auch an unsere Anteilseigner weitergeben. Deshalb wollen wir für das abgelaufene Jahr eine Dividende von 1 Euro je Aktie vorschlagen. Eine starke Leistung abliefern: Darauf konzentrieren wir uns auch weiterhin. Unsere Mission ist es, Menschenleben zu retten und zu verbessern. Fresenius ist: Committed to Life.“

 

Ausblick 2025

Fresenius-Konzern5: organisches Umsatzwachstum1,2 von 4 bis 6 %, währungsbereinigtes EBIT-Wachstum1,3 von 3 bis 7 %

1 Vor Sondereinflüssen
2 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien.
3 Wachstumsrate bereinigt um Hyperinflation in Argentinien
4 Ohne Fresenius Medical Care
5 2024 Basis: 21.526 Mio € (Umsatz) und 2.489 Mio € (EBIT)

 

Fresenius Kabi6: organisches Umsatzwachstum ,3 im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge  von 16,0 bis 16,5% 

Fresenius Helios4: organisches Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich; EBIT-Marge3 von etwa 10 %

Prämissen für den Ausblick: Unser Ausblick basiert auf den aktuellen Auswirkungen und bekannten Risiken, berücksichtigt jedoch keine möglichen Extremszenarien im Zusammenhang mit dem dynamischen geopolitischen Umfeld.

 

Fresenius Financial Framework – Ambitionen weiter erhöht

  • Strukturelle EBIT-Marge3-Ambition für Kabi auf 16 bis 18 % (zuvor 14 bis 17 %) erhöht
  • Selbst-definierter Zielkorridor für den Verschuldungsgrad5 auf 2,5 bis 3,0xNetto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA verbessert (zuvor 3,5 bis 3,0x) 

 

Neue Dividendenpolitik in Übereinstimmung mit Prioritäten der Kapitalallokation 

Die neue Dividendenpolitik von Fresenius soll attraktive Renditen für die Aktionärinnen und Aktionäre bieten und gleichzeitig strategische Flexibilität sicherstellen. Die Dividende soll künftig auf Basis einer attraktiven Ausschüttungsquote zwischen 30 und 40 % berechnet werden, basierend auf dem Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten, also ohne FMC, und vor Sondereinflüssen. Fresenius wird für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 1,00 € je Aktie vorschlagen. Der Dividendenvorschlag stellt einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Basisjahr 2022 dar und unterstreicht sowohl die gestärkte Finanzkraft des Unternehmens als auch das Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Für das Geschäftsjahr 2023 war Fresenius gezwungen, die Dividendenzahlung aufgrund gesetzlicher Beschränkungen durch die Inanspruchnahme von Energiekostenhilfen bei Helios Deutschland auszusetzen.
 

6 2024 Basis: 8.414 Mio € (Umsatz) und 1.319 Mio € (EBIT)
7 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien.
3 Vor Sondereinflüssen
4 2024 Basis: 12.739 Mio € (Umsatz) und 1.288 Mio € (EBIT)
5 Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA, jeweils auf Basis der zu aktuellen Währungsrelationen erwarteten durchschnittlichen Jahreswechselkurse gerechnet; Pro-forma-Akquisitionen/-Desinvestitionen; ohne potenzielle weitere Akquisitionen/ -Desinvestitionen; vor Sondereinflüssen; inklusive Leasingverbindlichkeiten, inklusive Dividende der Fresenius Medical Care

 

Fresenius-Konzern – Geschäftsentwicklung 2024

Fresenius hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem starken vierten Quartal abgeschlossen und seine zweimal nach oben korrigierte Jahresprognose erreicht. Die konstant gute Geschäftsentwicklung von Fresenius Kabi und die starke Performance von Fresenius Helios führten zu einem organischen Anstieg des Konzernumsatzes1 um 8 %2 gegenüber dem Vorjahr auf 21,5 Mrd €. Aufgrund einer verbesserten operativen Geschäftsentwicklung stieg der Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen währungsbereinigt um 10 %3  auf 2,5 Mrd €. Das währungsbereinigte Ergebnis je Aktie1,4 stieg um 13 %3 auf 2,59 €.

Ende 2024 wurde die #FutureFresenius-Phase „Revitalize“ erfolgreich abgeschlossen, die durch eine vereinfachte Konzernstruktur, eine bessere Steuerung, ein optimiertes Portfolio und ein angepasstes Geschäftsmodell zu signifikanten finanziellen Fortschritten geführt hat. 2025 liegt der Fokus auf weiterer Wertschaffung durch den Start der #FutureFresenius „Rejuvenate “-Phase, die unter anderem auf plattformgestütztes Wachstum abzielt. Schwerpunkte für 2025 sind die weitere Reduzierung der Verschuldung, höhere Margen bei Kabi, die Umsetzung des Helios-Performance-Programms und die Förderung von Innovationen. 

Um die Effizienz und Produktivität weiter zu steigern und den Wegfall der Energiekostenhilfen auszugleichen, wurde ein dediziertes Performance-Programm für Helios initiiert. Dieses soll im Jahr 2025 rund 100 Mio € zum EBIT von Helios Deutschland beitragen. Zusammen mit dem erwarteten operativen Wachstum von Helios in Deutschland und Spanien soll die EBIT-Marge von Fresenius Helios im Geschäftsjahr 2025 stabil bei 10 % bleiben.

Größere Beiträge des Performance-Programms werden in der zweiten Jahreshälfte 2025 und darüber hinaus erwartet, da einige Maßnahmen mit prozessualen Veränderungen verbunden sind und entsprechende Anlaufzeit benötigen, um nachhaltig zu wirken. Das schafft eine gute Basis, eine EBIT-Margenverbesserung innerhalb des strukturellen Margenbands von 10 bis 12% in 2026 und darüber hinaus zu erzielen. 
 

1 Vor Sondereinflüssen
2 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien.
3 Wachstumsrate bereinigt um Hyperinflation in Argentinien
4 Ohne Fresenius Medical Care

 

Operating Companies – Geschäftsentwicklung Geschäftsjahr 2024 und 4. Quartal 2024 
 

Fresenius Kabi

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte Fresenius Kabi eine konstant starke Geschäftsentwicklung mit einem ausgezeichneten organischen Umsatzwachstum von 10 %1, das damit über dem oberen Ende des strukturellen Wachstumsbands lag. Die EBIT-Marge2 stieg um hervorragende 140 Basispunkte auf 15,7 %.

4. Quartal 2024: Fresenius Kabi mit starkem Jahresendspurt 

  • Organisches Umsatzwachstum von 9%1 aufgrund positiver Preiseffekte, insbesondere in Argentinien, Umsatzsteigerung um 8 % auf 2.148 Mio €.
  • Wachstumsvektoren mit starkem organischem Umsatzanstieg von 18 %: MedTech 7 %, Nutrition 21 %, Biopharma 39 %.
    • Umsatz Nutrition: 614 Mio €, profitierte von positiven Preiseffekten in Argentinien und der guten Entwicklung in den USA, angetrieben durch die laufende Markteinführung von Lipidemulsionen.
    • Umsatz Biopharma: 144 Mio €, im Wesentlichen angetrieben durch die Markteinführung von Tyenne in Europa und den USA
    • Umsatz MedTech: 424 Mio €, angetrieben durch eine breit angelegte positive Entwicklung in den meisten Regionen, einschließlich der USA und Europa
  • Umsatz Pharma: 966 Mio €, organisch 0%1, die gute Entwicklung in den meisten Regionen wirkte der schwächeren Entwicklung in China entgegen.
  • China-Geschäft weiterhin von einer allgemeinen Wirtschaftsschwäche, Preisrückgängen im Zusammenhang mit Ausschreibungen und indirekten Auswirkungen der landesweiten Antikorruptionskampagne der Regierung betroffen.
  • EBIT2 von Fresenius Kabi stieg um 21 % auf 340 Mio €, was auf eine gute Umsatzentwicklung und eine verbesserte strukturelle Produktivität zurückzuführen ist. Die EBIT-Marge2 betrug 15,8 %, was einem Anstieg von 170 Basispunkten entspricht.
  • EBIT2 der Wachstumsvektoren stieg um 71 % aufgrund einer positiven Entwicklung in allen Bereichen; EBIT-Marge2 betrug 14,7 %. EBIT 2024 im Geschäftsbereich Biopharma positiv.
  • EBIT2 von Pharma stieg um 5 % auf 198 Mio €. Die EBIT-Marge2 lag bei 20,5 %, was insbesondere auf Kostendisziplin zurückzuführen ist.

1 Organische Wachstumsrate bereinigt um Rechnungslegungseffekte im Zusammenhang mit der Hyperinflation in Argentinien
2 Vor Sondereinflüssen

 

Fresenius Helios

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte Fresenius Helios ein organisches Umsatzwachstum von 6 %, dank solidem Fallzahlenwachstum und positiven Preiseffekten in Deutschland und Spanien. Die EBIT-Marge lag bei 10,1 %1 und damit innerhalb des strukturellen Margenbands.

4. Quartal 2024: Fresenius Helios mit starker EBIT-Entwicklung in Spanien; Auslaufen der Energiekostenhilfen belastet Helios Deutschland 

  • Starkes organisches Umsatzwachstum von 6 % am oberen Ende des strukturellen Wachstumsbands, das gleichermaßen von Helios Deutschland (organisches Wachstum von 6 %) und Helios Spanien (organisches Wachstum von 6 %) getragen wurde; Umsatz vor Sondereinflüssen stieg um 6 % auf 3.273 Mio €.
  • Helios Deutschland verzeichnete einen Umsatz von 1.937 Mio €; Wachstum war getrieben durch Preiseffekte und steigende Fallzahlen.
  • Helios Spanien mit einem Umsatz von 1.336 Mio €, dank guter Auslastung und günstiger Preiseffekter. Auch die Kliniken in Lateinamerika zeigten eine gute Leistung.
  • Das EBIT1 von Fresenius Helios ging um 5% auf 339 Mio € zurück, bedingt durch das Ende der Energiekostenhilfen im 4. Quartal 2024. Die EBIT-Marge war solide bei 10,4% aufgrund der ausgezeichneten Profitabilität bei Helios Spanien mit einer Marge von 15,8 % und einem EBIT-Wachstum von 15 %.
  • Das EBIT1 von Helios Deutschland sank um 22% auf 128 Mio €, nachdem das Vorjahresquartal erheblich durch Energiekostenhilfen unterstützt war.
  • Ein dediziertes Performance-Programm für Helios wurde initiiert, um die operative Exzellenz weiter voranzutreiben und das Auslaufen der Energiekostenhilfen zu kompensieren. Die EBIT-Marge von Fresenius Helios soll für das Geschäftsjahr 2025 bei rund 10 % liegen.
     

1 Vor Sondereinflüssen

 

Konzernkennzahlen Q4 & GJ 2024

 

Telefonkonferenz und Audio-Webcast
Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse für das 4. Quartal und das Geschäftsjahr 2024 findet am 26. Februar 2025 um 13:30 Uhr CET (07:30 Uhr EST) eine Telefonkonferenz bzw. ein Audio-Webcast für Investoren statt. Die Telefonkonferenz können Sie live über das Internet verfolgen unter www.fresenius.de/investoren. Nach der Veranstaltung steht Ihnen die Aufzeichnung zur Verfügung.

 

Kontakt für Aktionärinnen und Aktionäre
Investor Relations
Telefon: (0 61 72) 6 08-24 87
Telefax: (0 61 72) 6 08-24 88
E-Mail: ir-fre@fresenius.com

 

Hinweis auf Darstellungsweise der Finanzzahlen 

  • Wenn kein Zeitrahmen angegeben ist, beziehen sich die Informationen auf Q4/2024.
  • Die Finanzzahlen für das 4. Quartal 2024 und für das 4. Quartal 2023 beinhalten Sondereinflüsse. Eine Übersicht der Ergebnisse des 4. Quartals 2024 – vor und nach Sondereinflüssen – finden Sie auf unserer Website.
  • Die Ergebnisse des 4. Quartals 2023 von Fresenius Helios sind bereinigt um: Desinvestitionen Eugin und Krankenhaus in Lima, Peru.
  • Die Wachstumsraten zu konstanten Wechselkursen von Fresenius Kabi sind bereinigt. Die Anpassungen betreffen die Hyperinflation in Argentinien. Entsprechend wurden auch die konstanten Wachstumsraten des Fresenius-Konzerns angepasst.
  • Informationen zu den alternativen Leistungskennzahlen sind verfügbar unter www.fresenius.com/de/alternative-leistungskennzahlen.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

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