3. März 2025
Fresenius kündigt hiermit seine Absicht an, seinen Anteil an der Fresenius Medical Care AG auf 25 % plus eine Aktie zu reduzieren
Die auf den folgenden Seiten dieser Website enthaltenen Informationen und Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren noch eine Anlageberatung oder -dienstleistung dar und sollen nicht als Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung dienen. Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") nur nach vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung bzw. im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und wenn sie angeboten werden, werden sie nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (Qualified Institutional Buyers) (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) in Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.
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- Entscheidender Schritt bei der Umsetzung von #FutureFresenius: weiterer strategischer Meilenstein erreicht auf dem Weg zu einem fokussierten und stärkeren Unternehmen
- Strategische Flexibilität erhöht und Finanzprofil verbessert durch gestärkte Bilanz und weitere Reduzierung des Verschuldungsgrads
- Unterstreicht klares Bekenntnis zur langfristigen Wertschaffung und bildet die Basis für die weitere Stärkung der Wachstumsplattformen im Rahmen der REJUVENATE-Phase
- Fresenius beabsichtigt weiterhin 25% plus eine Aktie an Fresenius Medical Care zu halten und unterstreicht damit sein weiteres Engagement
- Die Erlöse werden im Rahmen der erklärten Prioritäten der Kapitalallokation verwendet, um langfristiges Wachstum und eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erzielen
Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) hat heute ihre Absicht bekannt gegeben, die bestehende Beteiligung an der Fresenius Medical Care AG ("FME") zu reduzieren.
Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien der FME (die "Aktien"), das entspricht ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME, im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens (das "Aktienangebot") zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius, Anleihen mit Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5 Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME entspricht (die "Umtauschanleihen" und zusammen mit dem Aktienangebot das "Kombinierte Angebot"). Das endgültige Volumen der jeweiligen Instrumente wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten.
Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten für die Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.
Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion mit Abstand größter Aktionär der FME und wird den Vorstand durch die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin tatkräftig unterstützen.
Die Platzierungen beginnen unmittelbar nach dieser Ankündigung und richten sich ausschließlich an institutionelle Investoren. BofA Securities Europe SA und Goldman Sachs Bank Europe SE agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, BNP Paribas und Deutsche Bank Aktiengesellschaft agieren als weitere Joint Bookrunners für das Kombinierte Angebot und Banco Santander, S.A. agiert als Co-Lead Manager. Im Rahmen der Platzierungen hat Fresenius eine Lock-up-Verpflichtung von 180 Tagen vereinbart, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Die Umtauschanleihen haben eine Laufzeit von 3 Jahren, werden mit einer Stückelung von 100.000 Euro zu einem Preis zwischen 100,75% und 102,25% ihres Nennbetrags begeben und werden voraussichtlich keine periodischen Zinszahlung haben, was zu einer Rendite zwischen 0,75% und 0,25% pro Jahr führt. Die Umtauschprämie wird bei Preisfestsetzung festgelegt und wird voraussichtlich zwischen 25% und 30% über dem Platzierungspreis pro Aktie im Rahmen des Aktienangebots und der Delta-Platzierung (wie unten definiert) liegen.
Die Gesellschaft wurde von den Joint Bookrunnern darüber informiert, dass die Joint Bookrunner eine gleichzeitige Platzierung von Aktien im Namen bestimmter Käufer der Umtauschanleihe organisieren werden, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Bookrunnern vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Umtauschanleihe ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Bookrunnern zeitgleich mit dem Aktienangebot durchgeführt wird. Fresenius wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus Aktien erhalten, die im Rahmen der Delta-Platzierung veräußert werden.
Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.
Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind ("qualifizierte Anleger"), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist.
Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden.
Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.
Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen sowie die Joint Bookrunner, der Co-Lead Manager und ihre jeweils verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die "UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Joint Bookrunner und der Co-Lead Manager handeln im Zusammenhang mit dem Kombinierten Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Kombinierte Angebot und sind gegenüber niemandem außer dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, und auch nicht für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Kombinierte Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung.
Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.
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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch
Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673
Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Robert Möller, Dr. Michael Moser
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch