4. März 2025
Fresenius schließt Verkauf von Anteilen an der Fresenius Medical Care AG ab
Die auf den folgenden Seiten dieser Website enthaltenen Informationen und Dokumente dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren noch eine Anlageberatung oder -dienstleistung dar und sollen nicht als Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung dienen. Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") nur nach vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung bzw. im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und wenn sie angeboten werden, werden sie nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (Qualified Institutional Buyers) (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) in Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.
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- Entscheidender Schritt bei der Umsetzung von #FutureFresenius: weiterer strategischer Meilenstein erreicht auf dem Weg zu einem fokussierten und stärkeren Unternehmen
- Strategische Flexibilität erhöht und Finanzprofil verbessert durch gestärkte Bilanz und weitere Reduzierung des Verschuldungsgrads
- Unterstreicht klares Bekenntnis zur langfristigen Wertschaffung und bildet die Basis für die weitere Stärkung der Wachstumsplattformen im Rahmen der REJUVENATE-Phase
- Transaktion nutzt jüngste Kurssteigerungen und ermöglicht gleichzeitig am weiteren Erfolg zu partizipieren:
- Fresenius beabsichtigt, 25 % plus eine Aktie an Fresenius Medical Care zu halten und unterstreicht damit sein weiteres Engagement
- Mittel in Höhe von rund EUR 1,1 Mrd. werden entsprechend der definierten Prioritäten bei der Kapitalallokation verwendet
- Fresenius ist damit ausgezeichnet positioniert, um neue Chancen zu ergreifen und ehrgeizige Pläne voranzutreiben, die langfristig profitables Wachstum und Shareholder Value ermöglichen
Fresenius SE & Co. KGaA (Frankfurt/Xetra: FRE) gibt die erfolgreiche Veräußerung von 10,6 Mio. bestehenden Aktien der Fresenius Medical Care AG („FME“) entsprechend ungefähr 3,6 % des Grundkapitals der FME im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu einem Platzierungspreis von EUR 44,50 je Aktie (das „Aktienangebot“) bekannt. Fresenius gibt ferner die erfolgreiche Platzierung von vorrangigen unbesicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2028 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. bekannt, die in FME-Aktien umtauschbar sind (die „Anleihen“), wobei ungefähr 10,4 Mio. Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,5 % des Grundkapitals der FME entspricht (das „Angebot von Umtauschanleihen“ und zusammen mit dem Aktienangebot das „Kombinierte Angebot“). Insgesamt erhält Fresenius aus dem Kombinierten Angebot einen Bruttoemissionserlös von rund EUR 1,1 Mrd.
Die Anleihen haben eine Laufzeit von 3 Jahren, werden zu einem Preis von 101,50% ihres Nennbetrags ausgegeben und werden nicht verzinst, was zu einer Rendite von (0,50) % pro Jahr führt. Der Umtauschpreis wurde auf EUR 57,85 festgelegt, was einer Umtauschprämie von 30% über dem Platzierungspreis je Aktie des Aktienangebots entspricht und damit die Zuversicht von Fresenius in FME zum Ausdruck bringt.
Michael Sen, Vorstandsvorsitzender von Fresenius: „Der Verkauf der Anteile an Fresenius Medical Care ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu #FutureFresenius. Damit erhöhen wir unsere strategische Flexibilität zur weiteren Stärkung unserer Wachstumsplattformen und schaffen die Basis für langfristiges profitables Wachstum, während wir uns auf die nächste Phase vorbereiten: REJUVENATE. Durch die erzielten Kursgewinne und die kombinierte Transaktionsstruktur konnten wir gleichzeitig Wert schaffen und werden weiterhin am künftigen Erfolg der Fresenius Medical Care teilhaben. Damit haben wir einen weiteren strategisch relevanten Meilenstein auf dem Weg zu einem fokussierteren und stärkeren Fresenius erreicht. Wir sind nun gut aufgestellt, um neue Chancen zu ergreifen und unsere ambitionierten Pläne umzusetzen, um langfristiges, nachhaltiges Wachstum und Shareholder Value zu erzielen.“
Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten der Kapitalallokation von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes.
Sara Hennicken, Finanzvorständin von Fresenius, ergänzt: „Durch die Transaktion haben wir unsere Bilanz im Einklang mit unseren Prioritäten bei der Kapitalallokation und unserer Finanzierungsstrategie gestärkt. Wir nutzen die jüngsten Kursgewinne der Fresenius Medical Care und können gleichzeitig an der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens partizipieren. Die Umtauschanleihe mit einem Aufschlag von 30 % bietet die Möglichkeit, zukünftige Wertsteigerungen zu nutzen und gleichzeitig eine kosteneffiziente Finanzierung mit einem Null-Prozent-Kupon zu erzielen. Die überzeichnete Platzierung unterstreicht die starke Nachfrage und das Vertrauen in die operativen Verbesserungen und das Potenzial von Fresenius Medical Care. Ich bin stolz auf unser Team, das diese Transaktion erfolgreich umgesetzt hat.“
Ungeachtet dieser Veräußerung bleibt Fresenius der mit Abstand größte Aktionär von FME und wird nach vollständigem Umtausch der Anleihen einen Anteil von mindestens 25 % plus eine Aktie an FME halten. Fresenius wird die Flexibilität haben, den Umtausch der Umtauschanleihen in bar auszugleichen, die entsprechenden zugrunde liegenden Aktien zu liefern oder eine Kombination davon vorzusehen. Fresenius, die vor dem Kombinierten Angebot rund 32,2 % an FME hielt, hat einer Lock-up-Verpflichtung von 180 Tagen zugestimmt, vorbehaltlich bestimmter marktüblicher Ausnahmen. Die Abwicklung des Aktienangebots wird voraussichtlich am 6. März 2025 erfolgen. Das Angebot der Umtauschanleihe wird voraussichtlich am 11. März 2025 abgeschlossen.
Fresenius wurde von den Joint Bookrunnern (wie unten definiert) darüber informiert, dass die Joint Bookrunner eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien im Namen bestimmter Käufer der Anleihen organisiert haben, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Bookrunnern vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Anleihe ausgesetzt sind (die „Delta-Platzierung“). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien entsprach dem Preis pro Aktie, der im Rahmen des Aktienangebots verkauft wurde. Das Unternehmen wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus bestehenden Aktien erhalten, die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauft werden. Käufer von Anleihen, in deren Namen die Delta-Platzierung, falls vorhanden, organisiert wird, tragen alle damit verbundenen Kosten und alle üblichen Provisionen.
Das Kombinierte Angebot und die Delta-Platzierung richteten sich ausschließlich an institutionelle Investoren. Die Anleihen wurden institutionellen Anlegern in Übereinstimmung mit Regulation S („Regulation S“) des U.S. Securities Act von 1933 (der „Securities Act“) außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft. Das Aktienangebot und die Delta-Platzierung wurde institutionellen Anlegern in Übereinstimmung mit Regulation S des Securities Act außerhalb der Vereinigten Staaten und innerhalb der Vereinigten Staaten an qualifizierte institutionelle Käufer (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt, durchgeführt.
BofA Securities Europe SA und Goldman Sachs Bank Europe SE agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners, BNP Paribas und Deutsche Bank Aktiengesellschaft agierten als weitere Joint Bookrunner für das Kombinierte Angebot und Banco Santander, S.A. agierte als Co-Lead Manager.
Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in „Offshore-Transaktionen“ gemäß Regulation S des Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an „qualifizierte institutionelle Käufer“ (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.
Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) (jeweils ein „Mitgliedstaat“) und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind („qualifizierte Anleger“), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist.
Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die „Order“) fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als „relevante Personen“ bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder darauf vertrauen.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden.
Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe „glaubt“, „schätzt“, „plant“, „projiziert“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird" oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.
Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen sowie die Joint Bookrunner, der Co-Lead Manager und ihre jeweils verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung („MiFID II“); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die „UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, „Vertreiber“), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein „Kleinanleger“ (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“) ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, „FSMA“) und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung“) bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die „UK PRIIPS-Verordnung“), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Die Joint Bookrunner und der Co-Lead Manager handeln im Zusammenhang mit dem Kombinierten Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Kombinierte Angebot und sind gegenüber niemandem außer dem Unternehmen für die Gewährung des Schutzes verantwortlich, der ihren Kunden gewährt wird, und auch nicht für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Kombinierte Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung.
Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.
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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch
Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland / Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673
Vorstand: Michael Sen (Vorsitzender), Pierluigi Antonelli, Sara Hennicken, Robert Möller, Dr. Michael Moser
Aufsichtsratsvorsitzender: Wolfgang Kirsch