18. September 2023
Veränderungsrate für Krankenhaus-Kostenerstattung auf 4,22 % festgesetzt
Die Veränderungsrate, wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhausleistungen für das Jahr 2024, ist auf 4,22 % festgesetzt worden. Die Veränderungsrate wird aufgrund der Kosteninflation voraussichtlich die Untergrenze bei der Ermittlung der Kostenerstattung für Behandlungen im Krankenhaussektor in Deutschland für das Jahr 2024 bilden. Als weiterer Parameter fließt die Veränderung der Krankenhauskosten in die jährliche Ermittlung der Kostenerstattung ein. Die finale Steigerungsrate für die Kostenerstattung von Krankenhausleistungen im Jahr 2024, der sogenannte Veränderungswert, sollte spätestens bis Ende des Jahres feststehen.