13. Januar 2006
Fresenius legt Preis für Anleiheemission im Volumen von € 1 Milliarde fest und schließt Rückkaufangebot erfolgreich ab
Die Fresenius AG hat heute den Preis für die Emission einer vorrangigen Anleihe mit einem Volumen von 1 Mrd € festgelegt, die von ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaft Fresenius Finance B.V. (die "Emittentin") begeben wird.
Die Emission umfasst zwei Tranchen:
- € 500 Mio Nominalbetrag zum Ausgabepreis von 99,541 %, mit einer jährlichen Verzinsung von 5,0 %, fällig im Jahr 2013, nicht vorzeitig kündbar.
- € 500 Mio Nominalbetrag zum Ausgabepreis von 99,314 %, mit einer jährlichen Verzinsung von 5,5 %, fällig im Jahr 2016, vorzeitig von der Emittentin kündbar ab 2011.
Der Netto-Emissionserlös wird zusammen mit dem Erlös der kürzlich durchgeführten Kapitalerhöhung verwendet zur Finanzierung der Übernahme der HELIOS Kliniken GmbH und zum Rückkauf eines Teils der ausstehenden 7,75 % Serie A Anleihe sowie für allgemeine Unternehmenszwecke. Die Emission wird am 20. Januar 2006 abgeschlossen werden.
Die Transaktion ist im Markt sehr gut aufgenommen worden und war deutlich überzeichnet.
Credit Suisse First Boston (Europe) Limited und Morgan Stanley & Co. International Limited waren als Joint Book-Running Lead Manager und Dresdner Kleinwort Wasserstein als Joint Lead Manager bei der Emission der vorrangigen Anleihe tätig.
Weiterhin hat die Fresenius AG den Preis für ihr Angebot zum Rückkauf ihrer von der Emittentin begebenen ausstehenden und an der Börse von Luxemburg notierten 7,75 % Serie A Anleihe mit Fälligkeit 2009 im Volumen von € 300 Mio festgelegt. Diese wird in Höhe von € 212.079.000,-- zurückgekauft, was einer Teilnahmequote von rund 71 % entspricht. Der Rückkaufpreis beträgt 105,168 % bzw. € 1.051,68 je € 1,000 Nominalbetrag der Anleihe zuzüglich der Zinsen seit der letzten erfolgten Zinszahlung.
Fresenius ist ein international tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für Dialyse, das Krankenhaus und die ambulante medizinische Versorgung von Patienten. Im Jahr 2004 betrug der Umsatz 7,27 Mrd €. Am 31.12.2004 beschäftigte Fresenius weltweit 68.494 Mitarbeiter.
Diese Bekanntmachung ist nur zur Verteilung an Personen bestimmt, die (i) Berufserfahrung in Angelegenheiten mit Bezug zu Investitionen haben, die in den Anwendungsbereich des Artikel 19 Abs. 5 des Financial Services and Markets Act (Financial Promotion) Order 2005 (in der aktuellen Fassung, die "Financial Promotion Order") fallen, (ii) Personen sind, die in den Anwendungsbereich des Artikel 43 der Financial Promotion Order fallen, (iii) Personen sind, die in den Anwendungsbereich des Artikel 49 Abs. 2 (a) bis (d) („Unternehmen mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit etc.") der Financial Promotion Order fallen, (iv) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, oder (v) Personen sind, gegenüber denen diese Bekanntmachung anderweitig rechtmäßig übermittelt wird oder die Übermittlung veranlasst werden kann (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung ist nur an Relevante Personen gerichtet und Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen auf deren Grundlage nicht handeln oder auf sie vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur den Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden.
Diese Bekanntmachung ist kein Verkaufsangebot für Wertpapiere in den Vereinigten Staaten. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten bei fehlender Registrierung oder Fehlen einer Ausnahme von der Registrierung gemäß dem US Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung nicht verkauft werden. Die vorrangigen Anleihen, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, sind nicht nach dem US Securities Act registriert und werden nicht registriert werden und Fresenius beabsichtigt nicht, einen Teil der Emission in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten vorzunehmen. Kopien dieser Bekanntmachung werden nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Australien abgegeben oder abgegeben werden und dürfen dort nicht verbreitet oder dorthin versendet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in verschiedenen anderen Rechtsordnungen rechtswidrig sein. Die Informationen in dieser Bekanntmachung stellen kein Angebot zu Verkauf von Wertpapieren in Kanada, Japan oder Australien dar.
Diese Bekanntmachung wird nicht im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot in Frankreich im Sinne des Artikel L. 411-1 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code monétaire et financier) verbreitet und es wurde oder wird dadurch weder diese Bekanntmachung noch ein Prospekt an die Autorité des Marchés Financiers in Frankreich zur Genehmigung übermittelt und weder darf noch wird es zusätzlich in Frankreich in der Allgemeinheit verbreitet. Das Angebot der vorrangigen Anleihe wird nicht gegenüber der Öffentlichkeit in Frankreich abgegeben oder abgegeben werden, außer gegenüber (i) qualifizierten Investoren (investisseurs qualifiés) und/oder einer beschränkten Gruppe von Investoren (cercle restreint d'investisseurs), in jedem Falle auf eigene Rechnung handelnd und sämtlich wie definiert in und in Übereinstimmung mit den Artikeln L. 411-1, L. 411-2, D. 411-1 und D. 411-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes und/oder (ii) Personen, die Portfolioverwaltungsdienstleistungen für Dritte anbieten.
In Deutschland stellt diese Bekanntmachung kein Angebot dar, Anleihen zu verkaufen oder eine Aufforderung Anleihen zu kaufen. Es wird kein öffentliches Angebot der Anleihen in Deutschland geben. Jedes Angebot von Anleihen kann nur in Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) erfolgen. Es wurde oder wird hinsichtlich der vorrangigen Anleihe kein Verkaufsdokument entsprechend des deutschen Wertpapierprospektgesetzes veröffentlicht. Deshalb sind diese Bekanntmachung und alle anderen Angebotsunterlagen mit Bezug zur vorrangigen Anleihe nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des § 2 Nr. 6 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes sind.
Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG (die "Richtlinie"). Diese Bekanntmachung und das Angebot der neuen Anleihe, wenn es erfolgt, sind nur an Personen in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(1)(e) der Richtlinie sind.