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Fresenius hat erfolgreich eine Anleihe im Volumen von 500 Mio € und einer Laufzeit von 7 Jahren mit einem jährlichen Kupon von 5,125 % platziert.

Die Transaktion folgt auf die erfolgreiche Debut-Emission von Fresenius im Schweizer Anleihemarkt mit einer Anleihe in Höhe von 275 Mio CHF mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem jährlichen Kupon von 2,96 %.

Die Emissionserlöse aus beiden Transaktionen dienen allgemeinen Geschäftszwecken, inklusive der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten. Fresenius hat die Anleihen unter seinem Debt Issuance Programm begeben. Emittentin ist in beiden Fällen die Fresenius SE & Co. KGaA.

Für die Anleihe in Höhe von 500 Mio € hat Fresenius die Zulassung zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Börse beantragt. Der Abschluss der Transaktion wird für den 5. Oktober 2023 erwartet. Für die CHF-Anleihe wird die Notierung an der SIX Swiss Exchange beantragt werden. Der Abschluss dieser Transaktion wird für den 18. Oktober 2023 erwartet.

Fresenius ist ein regelmäßiger Emittent auf dem Euro-Anleihemarkt sowie auf dem Schuldscheinmarkt. Mit der erstmaligen Begebung einer CHF-Anleihe will das Unternehmen seine Finanzierungsmöglichkeiten weiter diversifizieren und seinen Investorenkreis erweitern. Der Zugang zu verschiedenen Anleihemärkten und die Diversifizierung der Finanzierungsinstrumente sind wichtige Bestandteile der Finanzierungsstrategie von Fresenius.

Fresenius bekennt sich auch weiterhin zu seinem Investment Grade-Rating und hält am selbst gesetzten Zielkorridor von 3,0 bis 3,5x Netto-Finanzverbindlichkeiten/ EBITDA fest. Der Abbau der Verschuldung und ein starker Fokus auf die Bilanz in Verbindung mit klaren Prioritäten bei der Kapitalallokation sind wichtige Aspekte auf dem Weg zu #FutureFresenius.
 

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan, Singapur oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („U.S. Securities Act“) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Japan oder Singapur, oder an oder für Rechnung von Einwohnern Australiens, Kanadas, Japans oder Singapurs, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada, Japan und Singapur statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Diese Bekanntmachung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company übernehmen die Verpflichtung, die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Besondere Hinweise bezüglich der Euro-Anleiheemission:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem Wertpapierprospekt (und allen Prospektnachträgen) in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlicht werden, treffen. Die betreffenden endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere werden nach Veröffentlichung auf der Internetseite der Luxemburger Börse (www.LuxSE.com) verfügbar sein zusammen mit dem Wertpapierprospekt und allen Prospektnachträgen. Der Wertpapierprospekt ist zudem bei der Fresenius SE & Co. KGaA (Else-Kröner Strasse 1, 61352 Bad Homburg) kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") nur gemäß dem von Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company erstellten Prospekt in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere oder gemäß einer Ausnahmebestimmung unter der Verordnung (EU) 1129/2017 (die „Prospektverordnung“) vom Erfordernis, einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt. 
Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company haben ein Angebot von Wertpapieren unter Umständen genehmigt, nach denen eine Verpflichtung für Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company oder eine andere Person besteht, einen Prospekt oder einen Prospektnachtrag zu veröffentlichen.

Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für relevante Personen zugänglich und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt.