12. September 2022
Veränderungsrate für Krankenhaus-Kostenerstattung auf 3,45 % für 2023 festgesetzt
Die Veränderungsrate, wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhaus-Leistungen, ist für das Jahr 2023 auf 3,45 % festgesetzt worden. Die Steigerung auf Ebene einzelner Krankenhäuser kann wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung in einzelnen Bundesländern und möglicher standortabhängiger Abschläge unter dieser Obergrenze liegen.