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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.


Fresenius hat heute erfolgreich Anleihen im Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro über drei Tranchen platziert:

  • eine Anleihe im Volumen von 500 Mio. € mit Fälligkeit im Oktober 2025 und einem jährlichen Kupon von 0 %, 
  • eine Anleihe im Volumen von 500 Mio. € mit Fälligkeit im Oktober 2028 und einem jährlichen Kupon von 0,5 % und
  • eine Anleihe im Volumen von 500 Mio. € mit Fälligkeit im Oktober 2031 und einem jährlichen Kupon von 0,875 %.

Der Emissionserlös dient allgemeinen Geschäftszwecken, inklusive der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten.

Fresenius hat die Anleihen unter seinem Debt Issuance Programm (DIP) begeben und die Zulassung der Anleihen zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Börse beantragt. Emittentin ist die Fresenius Finance Ireland plc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fresenius SE & Co. KGaA.

Der Abschluss der Transaktion wird für den 1. April 2021 erwartet. 

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung bei der Fresenius SE & Co. KGaA (Else-Kröner Strasse 1, 61352 Bad Homburg) kostenfrei erhältlich sein.

Diese Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nur gemäß dem von Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company erstellten Prospekt in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere oder gemäß einer Ausnahmebestimmung unter der Verordnung (EU) 1129/2017 (die Prospektverordnung) vom Erfordernis, einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt. Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company haben ein Angebot von Wertpapieren unter Umständen genehmigt, nach denen eine Verpflichtung für Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company oder eine andere Person besteht, einen Prospekt oder einen Prospektnachtrag zu veröffentlichen.

Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für relevante Personen zugänglich und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt.

Diese Bekanntmachung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company übernehmen die Verpflichtung, die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.