15. September 2021
Veränderungsrate für Krankenhaus-Kostenerstattung auf 2,29 % für 2022 festgesetzt
Die Veränderungsrate, wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhaus-Leistungen, ist für das Jahr 2022 auf 2,29 % festgesetzt worden. Die Steigerung auf Ebene einzelner Krankenhäuser kann wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung in einzelnen Bundesländern und möglicher standortabhängiger Abschläge unter dieser Obergrenze liegen.