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Die Veränderungsrate, wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhaus-Leistungen, ist für das Jahr 2021 auf 2,53 % festgesetzt worden. Die Steigerung auf Ebene einzelner Krankenhäuser kann wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung in einzelnen Bundesländern und möglicher standortabhängiger Abschläge unter dieser Obergrenze liegen.