16. September 2024
Veränderungsrate für Krankenhaus-Kostenerstattung auf 4,41 % festgesetzt
Die Veränderungsrate, wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhausleistungen für das Jahr 2025, ist auf 4,41 % festgesetzt worden. Als weiterer Parameter fließt die Veränderung der Krankenhauskosten in die jährliche Ermittlung der Kostenerstattung ein. Die finale Steigerungsrate für die Kostenerstattung von Krankenhausleistungen im Jahr 2025, der sogenannte Veränderungswert, sollte spätestens bis Ende des Jahres feststehen.