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Der wesentliche Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhaus-Leistungen, die sogenannte Veränderungsrate, ist für das Jahr 2020 veröffentlicht worden und liegt bei 3,66 %. Die Preissteigerung auf Ebene einzelner Krankenhäuser fällt jedoch geringer aus, da sie Verhandlungen auf Landesebene und krankenhausindividuellen Abschlägen unterliegt.